Spenden/Stiften

Jede(r) kann stiften

Jeder kann die Stiftung finanziell unterstützen und sich für die Stiftung engagieren. Man kann monatlich, jährlich oder einmalig spenden. „Zustiften“ ist jederzeit möglich. Durch Schenken oder Vererben kann das Stiftungsvermögen erhöht werden. Jede Unterstützung ist willkommen.

Spende

Durch Ihre Spende helfen Sie das Stiftungskapital zu erhöhen und die Arbeit der beiden Kirchengemeinden auch in Zukunft zu sichern. Eine Spende an Pro Liborius & Auferstehung ist steuerlich abzugsfähig und mindert Ihre Einkommenssteuer, mit Ausnahme der Gelder für die Grabpflegeinitiative.

Schenkung

Durch eine Schenkung unterstützen Sie die Arbeit der Kirchengemeinden St. Liborius und Auferstehung in Bremervörde. Diese Schenkung ist steuerlich abzugsfähig und mindert Ihre Einkommenssteuer.

Erbschaft

Gutes tun auch nach dem Tod! Sie können Ihr Vermögen oder Teile davon der Stiftung Pro Liborius & Auferstehung als Erbe zukommen lassen. Damit helfen Sie nachhaltig die Arbeit unserer Kirchengemeinden auch in Zukunft zu sichern. Die Stiftung ist von der Erbschaftssteuer befreit.

Beratung

Wir beraten Sie vertraulich und kompetent. 

Dipl.-Kfm. Christian Harms
Steuerberater
Telefon: +49 (0) 4761 9885 0
Telefax: +49 (0) 4761 9885 85
Email: christian.harms@ewtbrv.de

Unsere Spendenkonten


Sparkasse Rotenburg-Osterholz

IBAN
DE06 2415 1235 0025 1057 50
BIC
BRLADE21ROB

Volksbank eG, Osterholz

IBAN
DE60 2916 2394 3040 5068 00
BIC
GENODEF1OHZ